Kältemittel

Sprache
Deutsch
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Unsere Übersicht bietet Ihnen wertvolle Informationen über aktuelle Kältemittel, deren GWP-Werte, Sicherheitsklassifizierungen und Umweltverträglichkeit. Erfahren Sie mehr über nachhaltige Alternativen und die besten Optionen für Ihre Kälte- und Klimaanlagen. Optimieren Sie Ihre Systeme mit den richtigen Kältemitteln und tragen Sie aktiv zum Umweltschutz bei!

 

R744 (CO2)

GWP - 1
Status - Natürlich
Sicherheitsklasse - A1

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R717 (Ammoniak)

GWP - 0
Status - Natürlich
Sicherheitsklasse - B2L

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R290 (Propan)

GWP - 3
Status - Natürlich
Sicherheitsklasse - A3

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R600a (Isobutan)

GWP - 3
Status - Natürlich
Sicherheitsklasse - A3

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R404A

GWP - 3.992
Status - Seit 2020 in der EU verboten nach F-Gase Verordnung
Sicherheitsklasse - A1

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R410A

GWP - 2.088
Status - Keine langfristige Zukunft
Sicherheitsklasse - A1

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R134a

GWP - 1.430
Status - Übergangskältemittel
Sicherheitsklasse - A1

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R32

GWP - 675
Status - Übergangsweise geeignet
Sicherheitsklasse - A2L

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R1234yf

GWP - 4
Status - Zukunftsfähig
Sicherheitsklasse - A2L

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R1234ze

GWP - <1
Status - Zukunftsfähig
Sicherheitsklasse - A2L

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R407C

GWP - 1.774
Status - Übergangsweise geeignet
Sicherheitsklasse - A1

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R448A

GWP - 1.387
Status - Übergangskältemittel
Sicherheitsklasse - A1

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R449A

GWP - 1.397
Status - Übergangskältemittel
Sicherheitsklasse - A1

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R513A

GWP - 631
Status - Übergangskältemittel
Sicherheitsklasse - A1

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Ein Drop-In-Kältemittel ist ein Ersatzkältemittel. Es kann in bestehenden Kälteanlagen eingesetzt werden, ohne dass umfangreiche Modifikationen erforderlich sind. Diese Kältemittel wurden speziell entwickelt. Sie ersetzen ältere, oft umweltschädlichere oder nicht mehr zugelassene Kältemittel. Auf diese Weise können bestehende Systeme weiterhin betrieben werden.

In der Regel sind nur minimale Anpassungen notwendig. Zum Beispiel kann das Expansionsventil nachjustiert werden. Auch der Kältemittelfüllstand muss möglicherweise angepasst werden. Viele Drop-In-Kältemittel sind mit bestehenden Schmierölen wie Mineralölen oder POE-Ölen kompatibel. Dadurch werden aufwendige Ölwechsel oder Systemreinigungen minimiert.

 

Beispiele für Drop-In Kältemittel

  • R437A und R438A: Ersatzstoffe für R22 in Kälte- und Klimaanlagen
  • R449A oder R448A: Alternativen zu R404A, mit deutlich geringerem GWP
  • R513A: Ersatz für R134a mit niedrigem Treibhauspotenzial (GWP)

 

Wichtige Einschränkungen bei Drop-In Kältemitteln

  • Verträglichkeit prüfen: Nicht jedes Kältemittel ist mit allen Komponenten (z. B. Ölen, Dichtungen) einer Anlage kompatibel. Vor der Umstellung muss die chemische Verträglichkeit geprüft werden.
  • Effizienz und Kapazität: Auch wenn die thermodynamischen Eigenschaften eines Drop-In-Kältemittels ähnlich sind, kann es zu leichten Veränderungen in der Kälteleistung und Effizienz kommen.
  • A2L-Kältemittel: Diese Kältemittel (z. B. R32 oder R1234yf) sind leicht entzündlich und dürfen nur in Anlagen eingesetzt werden, die für diese Kältemittel geeignet sind. Sie sind keine Drop-In-Lösungen.

 

Fazit

Drop-In-Kältemittel bieten eine praktikable Möglichkeit, bestehende Anlagen mit umweltfreundlicheren Alternativen weiter zu betreiben. Bei der Wahl eines Ersatzkältemittels ist jedoch technische Beratung essenziell, um Kompatibilität, Effizienz und gesetzliche Vorgaben sicherzustellen.

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Azeotropische Kältemittelgemische

Azeotropische Kältemittelgemische zeichnen sich durch ihr konstantes Temperaturverhalten während des Phasenwechsels aus. Sie haben einen festen Siedepunkt. Während des Verdampfens oder Kondensierens bleibt ihre Zusammensetzung unverändert. In der Praxis werden diese Gemische oft wie Reinstoffe behandelt. Ein nahezu azeotropes Kältemittelgemisch ist R507. Es wird aufgrund seines minimalen Temperaturgleits häufig als azeotrop betrachtet. Ein echtes azeotropes Kältemittelgemisch ist beispielsweise R500.

 

Zeotropische Kältemittelgemische

Zeotropische Kältemittelgemische zeigen während des Phasenwechsels einen Temperaturgleit. Ihre Temperatur variiert beim Verdampfen oder Kondensieren abhängig vom Druck. Dabei ändert sich auch die Zusammensetzung zwischen flüssigem und gasförmigem Zustand. Beispiele für solche Kältemittel sind R407A und R407F. Beide gehören zur ASHRAE-R-4xx-Serie.

 

Sicherheitsklassen

Kältemittelgemische werden nach ihrer Entflammbarkeit und Toxizität in verschiedene Sicherheitsklassen eingeteilt. Kältemittel der Klasse A1 sind nicht brennbar und weisen eine geringe Toxizität auf. Beispiele hierfür sind R507 und R404A. Die Klasse A2L umfasst Kältemittel mit geringer Toxizität, die jedoch leicht entflammbar sind. Ein Beispiel ist R32. Hochentzündliche Kältemittel mit geringer Toxizität gehören zur Klasse A3. Beispiele hierfür sind R290 (Propan) und R600a (Isobutan).

 

Schlussbemerkung

Die Wahl des passenden Kältemittels hängt von der jeweiligen Anwendung und den Sicherheitsanforderungen ab. Azeotrope Gemische eignen sich besonders für Systeme, bei denen ein einfaches Wartungsmanagement erforderlich ist. Zeotrope Gemische sind oft effizienter und werden in speziellen Anwendungen bevorzugt.

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R513A ist ein modernes, nicht brennbares Kältemittel. Es wurde entwickelt, um R134a in vielen Anwendungen zu ersetzen. Das Kältemittel bietet eine nachhaltige Lösung für neue Anlagen und Umrüstungen.

 

Vorteile von R513A

R513A hat ein Treibhauspotenzial (GWP) von 631, das im Vergleich zu R134a um 56 % niedriger ist. Seine Kapazität und Energieeffizienz sind nahezu identisch mit denen von R134a, was es für neue Systeme ebenso geeignet macht wie für Nachrüstungen.

Die F-Gase-Verordnung erlaubt den Betrieb von Kälteanlagen mit R513A bis mindestens 2030. Ab diesem Zeitpunkt dürfen jedoch keine neuen Anlagen mit einem GWP über 150 mehr in Verkehr gebracht werden. Dies könnte langfristig zu einer Verknappung und höheren Kosten für R513A führen. Für Bestandsanlagen gilt aktuell ein Schwellenwert von 750, wobei die zukünftige Geltungsdauer von weiteren regulatorischen Entwicklungen abhängt. Unternehmen, die auf dieses Kältemittel setzen, können jedoch bis dahin sicher und rechtskonform planen.

Da R513A ein azeotropes Gemisch ist, hat es keinen Temperaturgleit. Im Falle einer Undichtigkeit kann das Kältemittel einfach nachgefüllt werden, ohne dass ein kompletter Austausch erforderlich ist. Dies bietet einen erheblichen Vorteil in der Wartung und Betriebssicherheit von Anlagen.

Es ist nicht brennbar und gehört zur ASHRAE-Sicherheitsklasse A1. Viele führende Hersteller haben es bereits für ihre Geräte und Komponenten zugelassen.

Feldtests zeigen, dass bestehende Anlagen, Schmierstoffe oder Dichtungen meistens nicht angepasst werden müssen. In einigen Fällen ist jedoch eine Anpassung der Überhitzung erforderlich. Außerdem ist R513A vollständig kompatibel mit bestehenden R134a-Systemdesigns und -Schmiermitteln.

 

Vielseitigkeit und Retrofit-Lösungen

R513A kann nicht nur R134a ersetzen, sondern auch Systeme unterstützen, die derzeit mit HCFC-Servicegemischen wie R401A, R401B oder R409A betrieben werden. Bei solchen Umrüstungen sind ein Schmierstoffwechsel und der Austausch von Dichtungen nötig, um die Kompatibilität sicherzustellen.

 

Anwendungsbereiche

R513A eignet sich für verschiedene Einsatzgebiete. Es wird erfolgreich in gewerblichen und industriellen Kälteanlagen, Kaltwassersätzen, Klimaanlagen und Wärmepumpen genutzt. Pilotprojekte bei Handelsketten haben seine Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bestätigt.

 

Nachhaltigkeit und Zukunftssicherheit

Der Fokus auf Umweltschutz wird immer wichtiger. R513A bietet eine nachhaltige Lösung für Unternehmen, die ihre Anlagen effizienter und umweltfreundlicher gestalten wollen. Gleichzeitig bleibt die Leistung der Systeme auf hohem Niveau.

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Der MAK-Wert, die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration, definiert die Höchstmenge eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz. Diese Konzentration gilt als unbedenklich für Personen. Experten legen diesen Wert auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse fest und überprüfen ihn regelmäßig. Ziel ist es, die Gesundheit der Beschäftigten vor schädlichen Auswirkungen durch das Einatmen gefährlicher Stoffe zu schützen.

 

Der Maßstab für sichere Arbeitsbedingungen

Der MAK-Wert gibt die sichere Konzentration eines Stoffes in der Luft während einer Arbeitsschicht an. Für bestimmte Stoffe gibt es auch Grenzwerte für kurzfristige Belastungen.

 

Aktuelle Forschung als Grundlage

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft veröffentlicht die MAK-Werte jedes Jahr. Sie passen diese bei Bedarf an neue wissenschaftliche Erkenntnisse an. MAK-Werte sind wichtig für den Arbeitsschutz und dienen als Grundlage für Maßnahmen wie Belüftungssysteme oder den Einsatz von Schutzausrüstung.

 

Sicherheit für spezifische Substanzen

Für bestimmte Stoffe wie Ammoniak oder Kohlenstoffmonoxid sind die Werte genau festgelegt. Sie helfen dabei, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

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Technologischer Umbruch bei Kältemitteln


Die Kältebranche durchläuft einen tiefgreifenden Wandel hin zu umweltfreundlicheren Lösungen. Brennbare Kältemittel wie Propan (R290) und Isobutan (R600a) gewinnen zunehmend an Bedeutung.

 

ATEX als Sicherheitsgarant

Die ATEX-Richtlinien rücken in den Fokus der Branche, da sie für die Sicherheit in potenziell explosionsgefährdeten Bereichen unerlässlich sind. Die Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC) hat die Füllgrenzen für brennbare Kältemittel in Gewerbekältegeräten angehoben.

 

Technische Herausforderungen

Kälteanlagen müssen den ATEX-Anforderungen entsprechend konzipiert und gebaut werden, was elektrische und mechanische Komponenten betrifft.

 

Zonierung und Risikomanagement

Bei der Verwendung von Kohlenwasserstoffen als Kältemittel ist eine Zoneneinteilung gemäß ATEX erforderlich, wobei oft mindestens von Zone 2 in der näheren Umgebung der Anlage ausgegangen werden muss.

 

Qualifikation und Personalentwicklung

Die Arbeit mit brennbaren Kältemitteln erfordert speziell geschultes Personal, das mit den ATEX-Richtlinien und den spezifischen Risiken vertraut ist.

 

Dokumentation und Zertifizierung

Hersteller sind verpflichtet, ihre Produkte entsprechend zu kennzeichnen und zertifizieren zu lassen, während Betreiber Explosionsschutzdokumente erstellen müssen.Diese Entwicklungen stellen die Kältebranche vor neue Herausforderungen, eröffnen aber auch Chancen für innovativere und umweltfreundlichere Lösungen unter Berücksichtigung höchster Sicherheitsstandards.

 

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Die DIN EN 378 ist eine wichtige Norm für Kälteanlagen und Wärmepumpen, die Sicherheit, Betrieb und Umweltauswirkungen regelt. Sie besteht aus vier Teilen und legt unter Berücksichtigung der Kältemittelklassifizierung Bestimmungen für Aufstellungsorte sowie die maximal zulässigen Füllmengen von Kälteanlagen fest.

 

Aufbau und Inhalt der Norm

Die DIN EN 378 gliedert sich in vier Teile:

  1. Grundlegende Anforderungen, Definitionen, Klassifizierung und Auswahlkriterien
  2. Konstruktion, Bau, Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation
  3. Aufstellungsort und Schutz von Personen
  4. Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und Rückgewinnung

Diese Struktur ermöglicht eine umfassende Betrachtung aller relevanten Aspekte von Kälteanlagen und Wärmepumpen.

 

Klassifizierung und Grenzwerte

Ein zentraler Aspekt der DIN EN 378 ist die Klassifizierung von Kältemitteln, sowie die Festlegung von Grenzwerten für deren Füllmengen. Die Norm bewertet jedes Kältemittel nach seiner Toxizität und Brennbarkeit und definiert für jedes eine maximal zulässige Füllmenge. Darüber hinaus unterstützt die Einteilung von Zugangsbereichen und Aufstellungsorten dabei, potenzielle Risiken besser einzuschätzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

 

Praktische Anwendung

In der Praxis erfordert die Anwendung der Norm eine sorgfältige Planung und Analyse. Zunächst müssen die Kältemittelklassifizierung und die festgelegten Grenzwerte in der Norm recherchiert werden. Danach ist das Raumvolumen des geplanten Aufstellungsortes zu bestimmen, sowie die Nutzung. 

Auf Basis dieser Daten wird die maximal zulässige Füllmenge der Kälteanlage berechnet, die für die spezifische Installation zulässig ist.

 

Anforderungen an Anlagenbetreiber

Betreiber und Techniker von Kälteanlagen sind verpflichtet, die Normanforderungen sowohl bei der Planung neuer Anlagen als auch im Betrieb bestehender Anlagen einzuhalten. Dies bedeutet, dass die Klassifizierungen und Grenzwerte bereits in der Entwurfsphase berücksichtigt werden müssen. Bestehende Anlagen sollten regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Normen entsprechen. Insbesondere in Bereichen mit Personenaufenthalt müssen alternative Strategien zur Risikominderung in Betracht gezogen werden, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

 

Fazit

Die DIN EN 378 bietet einen umfassenden Rahmen für den sicheren und effizienten Betrieb von Kälteanlagen und Wärmepumpen. Es ist entscheidend zu betonen, dass jede Kälteanlage individuell betrachtet werden muss. Die spezifischen Eigenschaften des verwendeten Kältemittels, die räumlichen Gegebenheiten des Aufstellungsortes und die Nutzungsart der Anlage erfordern eine sorgfältige, fallbezogene Bewertung. 

Nur durch diese individuelle Betrachtung kann die Sicherheit gewährleistet werden. Anlagenbetreiber sollten die Norm als Leitfaden für Best Practices nutzen, dabei aber stets die spezifischen Anforderungen ihres Betriebs und die geltenden lokalen Vorschriften berücksichtigen.

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R290 (Propan) ist ein Kältemittel der Sicherheitsgruppe A3 und auf Grund seiner hohen Entzündlichkeit mit besonderen Sicherheitsvorkehrungen verbunden. Bei der Installation und dem Betrieb von Wärmepumpen, Kaltwassersätzen und Kälteanlagen müssen Schutzbereiche eingehalten werden. Freistehende Anlagen erfordern einen Abstand von mindestens einem Meter zu Zündquellen, während in Ecken oder Nischen ein Schutzbereich von 2,5 Metern nach vorne eingehalten werden muss.

Die ATEX-Richtlinie (2014/34/EU) ist bei der Planung und dem Betrieb solcher Anlagen maßgebend, insbesondere in Räumen, in denen durch Leckagen explosionsfähige Atmosphären entstehen könnten. Zusätzlich wird der Einsatz von Leckage-Detektionssystemen empfohlen, insbesondere bei geschlossenen Räumen oder größeren Anlagen. Eine ausreichende Belüftung ist entscheidend, um die Konzentration von R290 unterhalb der unteren Explosionsgrenze (UEG) zu halten. In manchen Fällen sind Notentlüftungssysteme erforderlich, um die Sicherheit zu gewährleisten.

 

Kältemittelfüllmengen

Die Norm IEC 60335-2-89 definiert klare Grenzwerte für die maximale Füllmenge von brennbaren Kältemitteln. Bei separaten Verflüssigungssätzen dürfen pro Kühlkreislauf maximal 150 g R290 verwendet werden. Für größere Anlagen, die höhere Füllmengen benötigen, müssen die Kältemittelkreisläufe entsprechend unterteilt werden. Wenn die Füllmenge über einen bestimmten Grenzwert hinausgeht, dürfen die Geräte nur in Räumen mit einer bestimmten Mindestgrundfläche eingesetzt werden. Diese Fläche wird anhand der unteren Entflammbarkeitsgrenze (UEG) des Kältemittels berechnet.

 

Auflagen für Maschinenräume

Maschinenräume, in denen R290-Anlagen betrieben werden, müssen spezielle Sicherheitsanforderungen erfüllen. Eine angemessene Belüftung ist dabei essenziell, um das Risiko einer Ansammlung von brennbarem Gas im Falle eines Lecks zu minimieren. Abhängig von der Raumgröße und der Kältemittelfüllmenge sind zusätzliche Maßnahmen wie die Installation von Notentlüftungssystemen erforderlich. Die Einhaltung der ATEX-Vorschriften ist dabei ebenfalls zwingend notwendig.

 

Anforderungen an Personen

Der sichere Betrieb von R290-Anlagen setzt qualifiziertes Personal voraus, dass über spezielle Schulungen im Umgang mit brennbaren Kältemitteln verfügt. Wartungstechniker müssen die spezifischen Risiken und Eigenschaften von R290 kennen und die entsprechenden Sicherheitsvorschriften strikt einhalten. Nur geschultes Fachpersonal darf Arbeiten am Kältemittelkreislauf durchführen, um sowohl die Betriebssicherheit als auch die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu gewährleisten.

 

Zusammenfassung

Der Einsatz von R290 in Wärmepumpen, Kaltwassersätzen und Kälteanlagen erfordert umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen und qualifiziertes Fachpersonal. Die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, kombiniert mit regelmäßiger Wartung und Schulungen, gewährleistet einen sicheren und effizienten Betrieb. Trotz der hohen Anforderungen bietet R290 ein sehr niedriges Treibhauspotenzials (GWP = 3) und ist eine umweltfreundliche Alternative zu anderen Kältemitteln.

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Die F-Gase-Verordnung 2024 sieht keine Einschränkungen für den Weiterbetrieb von Klimaanlagen und Wärmepumpen mit dem Kältemittel R32 vor. Die Änderungen betreffen vor allem Neuanlagen ab 2027.

 

Weiterbetrieb und Wartung

Der Betrieb bestehender Klimaanlagen mit R32 bleibt erlaubt. Die Verordnung bezieht sich primär auf neue Kälteanlagen. Wartungs- und Reparaturarbeiten am Kältekreis sind weiterhin möglich. Auch das Nachfüllen von R32 ist derzeit unproblematisch, da der GWP-Wert von 675 unter dem aktuellen Grenzwert von 750 liegt.

Empfehlungen für Hausbesitzer

  • Regelmäßige Wartung durchführen lassen, um Leckagen zu vermeiden und die Effizienz der Anlage zu gewährleisten.
  • Bei Reparaturen oder Neuanschaffungen aktuelle Regelungen und zukünftige Entwicklungen berücksichtigen.
  • Langfristig über den Umstieg  Anlagen mit klimafreundlichere Kältemittel nachdenken, um den gesetzlichen Anforderungen voraus zu sein.

 

Zukünftige Einschränkungen und Wirtschaftlichkeit

Ab 2027 wird der GWP-Grenzwert auf 150 gesenkt. Dies könnte die Verfügbarkeit von R32 einschränken und die Preise für recyceltes Kältemittel steigen lassen. Bei einem größeren Reparaturbedarf oder einer Undichtigkeit sollte daher geprüft werden, ob der Weiterbetrieb der Anlage wirtschaftlich sinnvoll bleibt.

In solchen Fällen kann der Umstieg auf Anlagen mit natürlichem Kältemitteln eine vorteilhafte Lösung sein. Diese Systeme sind zukunftssicher und erfüllen die strengeren Vorgaben der F-Gase-Verordnung.

Ab 2027 wird der GWP-Grenzwert für bestimmte Anlagen auf 150 gesenkt:

  • Kaltwassersätze mit einer Nennleistung von bis zu 12 kW
  • Steckerfertige Raumklimageräte, Monoblockklimaanlagen und andere geschlossene Klimaanlagen sowie Wärmepumpen bis 12 kW Nennleistung
  • Monoblock- und geschlossene Klimaanlagen sowie Wärmepumpen mit einer Nennleistung von über 12 kW bis 50 kW
  • Luft-Wasser-Splitsysteme mit einer Nennleistung von bis zu 12 kW

Dabei ist zu beachten, dass für Neuanlagen dieser Art ab 2032, bzw.2035 ein vollständiges Verbot von F-Gasen geplant ist.

 

Fazit

Hausbesitzer können ihre R32-Klimaanlagen weiterhin ohne Bedenken nutzen, solange diese regelmäßig gewartet werden und keine Undichtigkeiten aufweisen. Ein Austausch ist nicht erforderlich, solange die Anlage technisch einwandfrei funktioniert und Reparaturen wirtschaftlich durchführbar sind. Erst bei einem irreparablen Defekt oder wenn Reparaturen unverhältnismäßig teuer werden, könnte ein Umstieg auf ein moderneres System sinnvoll sein.

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Mit der aktuellen F-Gase-Verordnung 2024/573 verschärft die EU ihre Maßnahmen zum Klimaschutz. Die Regelung baut auf der Verordnung von 2015 auf und verschärft die Maßnahmen zur Reduzierung fluorierter Treibhausgase. 

Ziel ist es, die Emissionen der F-Gase weiter zu reduzieren und den Übergang zu umweltfreundlicheren Technologien zu beschleunigen.

 

Strengere GWP-Grenzwerte und beschleunigter Phase-Down

Die Verordnung setzt strengere Obergrenzen für das Global Warming Potential (GWP) und beschleunigt den Phase-Down der in Verkehr gebrachten teilfluorierten Kohlenwasserstoffe. So dürfen stationäre Kälteanlagen ab 2030 keine F-Gase mit einem GWP-Wert über 150 mehr enthalten, mit Ausnahme von Chillern. Gleichzeitig wird die Menge der zugelassenen F-Gase in mehreren Stufen reduziert: Ab 2025 dürfen nur noch 24,3 % und ab 2027 lediglich 12,3 % der Mengen von 2015 in Verkehr gebracht werden.

 

Neue Verbote und Beschränkungen

Die Verordnung bringt ab 2025 schrittweise neue Verbote für den Einsatz bestimmter F-Gase in verschiedenen Anwendungen mit sich. Gewerbliche Kühlschränke und Tiefkühlgeräte, die hermetisch geschlossen sind, dürfen ab diesem Jahr keine F-Gase mit einem GWP über 150 mehr enthalten. Für Split-Klimageräte mit weniger als 3 kg Füllmenge gilt ein ähnliches Verbot für GWP-Werte über 750.

Ab 2027 dürfen Monoblock-Wärmepumpen und Klimageräte bis 12 kW keine F-Gase mit einem GWP über 150 mehr enthalten. Bis 2032 wird der Einsatz fluorierter Gase in diesen Geräten vollständig verboten. Auch für stationäre Kälteanlagen verschärfen sich die Regelungen. Ab 2030 sind F-Gase mit einem GWP über 150 nicht mehr erlaubt. Zusätzlich treten Serviceverbote in Kraft, die Anlagen betreffen, die Kältemittel mit einem GWP über 2500 nutzen – selbst recycelte oder wiederaufbereitete Kältemittel sind davon betroffen.

 

Ziel der Verordnung

Die neuen Maßnahmen spiegeln die ehrgeizigen Klimaziele der EU wider, bis 2050 die Emissionen fluorierter Treibhausgase vollständig zu eliminieren. Ziel ist es, die Emissionen der F-Gase weiter zu reduzieren und den Übergang zu umweltfreundlicheren Technologien zu beschleunigen.

Unternehmen sind aufgerufen, ihre Produkte und Prozesse anzupassen und verstärkt auf nachhaltige Technologien zu setzen, um den neuen Standards gerecht zu werden und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

 


 

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