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TRAS 110 für Ammoniak-Kälteanlagen und Wärmepumpen

Die TRAS110 (Technische Regeln für Anlagensicherheit) stellt die sicherheitstechnischen Anforderungen einer Ammoniak-Kälteanlage und Ammoniak-Wärmepumpen zusammen.

Die TRAS 110 ist ein Technisches Regelwerk speziell für Ammoniakanlagen und frei als kostenloser Download im Internet erhältlich. Direkt auf der Seite vom Bundesanzeiger als Ursprungsquelle kann das Regelwerk heruntergeladen werden.

 

TRAS 110 für Ammoniak-Kälteanlagen und Wärmepumpen

 

Die TRAS110 (Technische Regeln für Anlagensicherheit) stellt die sicherheitstechnischen Anforderungen einer Ammoniak-Kälteanlage und Ammoniak-Wärmepumpen zusammen.  Denn industrielle Wärmepumpen, welche mit Ammoniak (NH3 oder R717) betrieben werden, sind aus thermodynamischer Sicht Kälteanlagen und unterliegen somit allen Anforderungen, Regeln und Normen für Kälteanlagen wie zB auch der DIN EN 378.

Anzuwenden ist die TRAS 110 in jedem Fall mit einer Ammoniak-Füllmenge ab 3.000kg. Empfohlen wird die Anwendung des Regelwerks bereits ab 300kg Füllvolumen, wenn sich Schutzobjekte in der Nähe der Anlage befinden. Was sind schutzbedürftige Objekte? Im Grunde alle Gebäude oder Versammlungsstätten im Freien, wo sich Personen aufhalten können, welche mit dem Betriebsgelände der Ammoniakanlage nicht zu tun haben. 

Dabei ist zu beachten das immer das Füllvolumen am Standort entscheidend ist. Bedeutet zB einzelnen Ammoniak-Wärmepumpen sind mit ihrer Ammoniak Menge zusammen zu rechnen. Dieser Fakt ist aus dem BimschG Gesetz §3 Begriffsbestimmungen zu entnehmen. Hier heißt es unter 5a im Auszug: „…Ein Betriebsbereich ist der gesamte unter der Aufsicht eines Betreibers stehende Bereich, in dem gefährliche Stoffe……..in einer oder mehreren Anlagen einschließlich gemeinsamer oder verbundener Infrastrukturen…..“!

Im Wesentlichen beschreibt die TRAS 110 die Ausrüstung und Anforderungen des Maschinenraumes selbst, sowie die Technischen Notwendigkeiten der Kälteanlage, um Umwelt und Personen zu schützen. Bei Störungen muss ein Konzept der Eigenüberwachung und ein Gefahrenabwehrplan vom Betreiber erstellt werden. Im Regelwerk findet man hier auch Beispielen des Gefahrenabwehrplans mit Bildern und Schemen. Des Weiteren Organigramme von Meldeketten bei Störungen und einer Funktionsmatrix von Sicherheitseinrichtungen.

Auch die notwendigen Abnahmen für Neuanlagen und wiederkehrende Prüfungen sind enthalten. Ist beim zuständigen Amt entweder eine Anzeige oder ein Antrag auf Genehmigung der Kälteanlage notwendig. Auch der Umfang der Dokumente, sowie die Prüfung durch die sachkundige Person ist Inhalt der TRAS 110.

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