Kältemittel
06. Oktober 2017

Kältemittel R404A Verbot – Was passiert damit?

1.Januar 2020. Der Stichtag für R404A. Ab diesem Tag dürfen keine Neuanlagen mit dem Kältemittel R404A errichtet werden.

Kältemittel R404A Verbot – Was passiert damit?

1.Januar 2020. Der Stichtag für R404A. Ab diesem Tag dürfen keine Neuanlagen mit dem Kältemittel R404A errichtet werden. Dies ist mit Inkrafttreten der verschärften F-Gase-Verordnung vom Anfang 2015 beschlossen und gilt für alle EU-Mitgliedsländer.

 

Wieso?

Der GWP-Wert von R404A liegt bei 3922. Ab dem 1.Januar 2020 dürfen laut F-Gase-Verordnung Kältemittel mit einem GWP-Wert größer 2500 nicht mehr eingesetzt werden.

 

Aber!

An bestehenden Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen darf bis Ende 2029 ohne Beschränkung für Wartungs- und Servicearbeiten recyceltes Kältemittel nachgefüllt werden.

Neu hergestelltes R404A ist davon ausgeschlossen.

 

Technische Daten

Kältemittel R404A
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