R134a Kältemittel
R134a Kältemittel
Das Kältemittel R134a (Tetrafluorethan) ist nicht brennbar, nicht toxisch und farblos. R134a besitzt ein Treibhauspotenzial (Global Warming Potential, GWP) von mehr als 1 (GWP = 1430). R134a besitzt einen ODP - Wert (Ozone Depletion Potential) von 0. Es eignet sich in gewerblichen Normalkühlanlagen mit Verdrängungsverdichtern und Direktverdampfung. Es ist nach ISO/ASHRAE in die Sicherheitsklasse A1 eingestuft. R134a ist ein Einstoffkältemittel ohne Glide. Es kann flüssig und gasförmig in einer Kälteanlage eingefüllt werden. Mit seinem GWP-Wert von mehr als 150 obliegt R134a der F-Gase-Verordnung 517/2014. Damit ist es von dem in der F-Gase-Verordnung vorgesehenen Phase-Down-Szenario betroffen. Dieser wirkt sich jetzt schon auf den Preis des Kältemittels aus. Durch Begrenzung der Jahreskontingente steigen die Preise von R134a im Einkauf erheblich.
Alternativen müssen her!
Die Automobilbranche trifft es hart!. KFZ-Klimaanlagen wurden mit dem Kältemittel R134a betrieben. Seit Anfang 2017 dürfen in Neuwagen nur noch Kältemittel mit niedrigem GWP eingesetzt werden. R134a darf also nicht mehr eingesetzt werden.
Was geschieht mit bestehenden Autoklimaanlagen?
Durch die steigenden Einkaufspreise und mangelnder Verfügbarkeit des Kältemittels muss eine Alternative her. Eine Möglichkeit wäre das umweltfreundlichere R1234yf mit einem GWP - Wert von 4. Dieses Kältemittel ist nach ISO/ASHRAE in die Sicherheitsklasse A2L eingestuft. Es ist schwer entzündlich und bildet bei der Verbrennung Flusssäure (Fluorwasserstoffsäure).
Ein einfacher Austausch in einer bestehenden KFZ - Klimaanlage, die mit R134a betrieben wurde, ist jedoch nicht möglich. Zum einen sind die Serviceanschlüsse an den Kältemittelleitungen von einer R134a - Anlage zu einer R1234yf - Anlage unterschiedlich, zum anderen besteht das Problem in der Typgenehmigung des Fahrzeuges. Wird ein anderes Kältemittel in die Autoklimaanlage eingefüllt, erlischt dessen Typgenehmigung.
Nach heutigem Stand der Gesetzgebung (Mitte 2018) gibt es also noch keine Lösung für bestehende Autoklimaanlagen mit dem Kältemittel R134a.
Anwendungsgebiete
Anwendungsgebiete
- Gewerbliche Normalkühlanlagen
- industrielle Klimaisierung
- Fahrzeugklimatisierung
- Mobile Klimaanlagen (PKW, Bus, Bahn)
- Haushaltsgeräte
- Wärmepumpen
- Gastronomie (z. B. Verflüssigungssätze)
- Kühlhäuser und -lager
- steckerfertige Geräte
- Supermärkte
- Verbundanlagen
- Einzelanlagen
- Kühlzellen, Vorbereitungsräume usw.
- kleine hermetische Systeme
Kälteanlage
- Direktverdampfung
- Neuanlagen