Auswirkungen auf R407C - die aktualisierte F-Gase-Verordnung 2024
Mit einem GWP-Wert von 1774 überschreitet R407C die gesetzlichen Grenzwerte für umweltfreundliche Kältemittel. Langfristig wird es den Anforderungen der Verordnung nicht mehr entsprechen.
Weiterbetrieb und Wartung bestehender Anlagen
Bestehende Anlagen mit R407C dürfen weiterhin betrieben werden.
Die Verordnung zielt primär auf Neuanlagen ab. Dennoch könnten zukünftig folgende Punkte relevant werden:
- Wartung und Reparatur: Arbeiten am Kältekreis sind weiterhin möglich, sofern das Kältemittel verfügbar ist.
- Nachfüllen von R407C: Die Verfügbarkeit von R407C könnte aufgrund des hohen GWP-Werts und der schrittweisen Reduzierung (Phase-down) fluorierter Gase sinken, was zu höheren Preisen führen dürfte.
Neue Regelungen ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 gelten strengere Anforderungen für bestimmte Anlagen. Monosplitanlagen mit weniger als 3 kg Kältemittelfüllmenge dürfen keine Kältemittel mit einem GWP-Wert über 750 mehr verwenden. Zu diesen Kältemitteln gehören R410A und R407C, die dann in solchen Anlagen nicht mehr zugelassen sind.
Empfehlungen für Anlagenbetreiber
Betreiber sollten regelmäßige Wartungen durchführen lassen, damit Leckagen vermieden werden und die Effizienz der Anlage erhalten bleibt. Bei Reparaturen oder Neuanschaffungen ist es wichtig, die aktuellen Regelungen und mögliche zukünftige Entwicklungen zu berücksichtigen. Ein Umstieg auf natürliche Kältemittel wie CO₂, Propan oder Ammoniak bietet eine sinnvolle Alternative, da diese die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und oft energieeffizienter sind.
Wirtschaftlichkeit und zukünftige Entwicklungen
In den kommenden Jahren könnte die Nutzung von R407C teurer und schwieriger werden. Die Verfügbarkeit des Kältemittels wird sinken, weil die erlaubte Menge an fluorierten Kältemitteln auf dem Markt schrittweise reduziert wird. Dadurch könnten auch die Preise für R407C steigen. Bei größeren Reparaturen oder Leckagen kann ein frühzeitiger Wechsel auf klimafreundlichere Alternativen wirtschaftlich sinnvoll sein.
Fazit
R407C kann in bestehenden Anlagen weiterhin verwendet werden, solange die Systeme technisch einwandfrei funktionieren und regelmäßig gewartet werden. Betreiber sollten jedoch langfristig auf umweltfreundlichere Alternativen wie natürliche Kältemittel umsteigen. Diese erfüllen nicht nur zukünftige gesetzliche Vorgaben, sondern können auch wirtschaftliche Vorteile und eine höhere Energieeffizienz bieten.