Gesetze und Verordnungen
11. Januar 2018

Hermetisch geschlossene Einrichtung

Begriffserklärung für hermetisch geschlossene Einrichtung mit fluorierte Kältemittel

Begriffserklärung für "hermetisch geschlossene Einrichtung" mit fluorierten Kältemittel gemäß EU Verordnung Nr.517/2014 des europäischen Parlaments und des Rates 

 

Als "hermetisch geschlossene Einrichtung" gelten Kälteanlagen, bei der alle Bauteile, die fluorierte Kältemittel enthalten, durch Schweißen, Löten oder eine ähnliche dauerhafte Verbindung abgedichtet sind und die auch gesicherte Ventile oder gesicherte Zugangsstellen für die Wartung enthalten kann, die einer ordnungsgemäßen Reparatur oder Entsorgung dienen. Die Bauteile dürfen dabei nur eine geprüfte Leckrate von weniger als 3 Gramm pro Jahr unter einem Druck von wenigstens einem Viertel des höchstzulässigen Drucks haben.

 

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