Ingenieurbüro für Kältetechnik

Tätigkeiten Planungs- und Sachverständigenbüro

 

Planung und Realisierung

- Neuanlagen

- Anlagenerweiterungen

- Sanierung von Altanlagen

- Anlagenertüchtigungen nach dem Stand der Sicherheitstechnik 

 

Erstellen von Unterlagen

- Erstellen von farbig angelegten RI-Fließschemen nach vorhandenen Vorlagen und Abgleich mit dem tatsächlichen Bestand

- Erstellung von farbig angelegten RI-Fließschemen nach Aufnahme vor Ort 

- Erstellung von farbig angelegten Alarmplänen zu den RI-Fließschemen

- Erstellung von Bedienungsanleitungen für Neu- und Altanlagen 

- Sortieren und Zuordnen von vorhandenen Unterlagen 

- Erstellung von Gefährdungsanalysen und in Zusammenarbeit mit dem Betreiber auch Gefährdungsbeurteilungen 

 

Erstellung von Sachverständigengutachten

- Gutachten zu Ausführungsmängeln an Kälteanlagen

- Gutachten zu Ausführungen von Isolierungen an Kälteanlagen 

- Überprüfungen von Kälteleistungen und Einhaltung von vereinbarten Temperaturen 

- Erstellung von Lärmgutachten in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro 

 

Prüfung von NH3-Kälteanlagen nach §29a BImSchG

erstmalige Prüfung von Anlagen der Nr. 10.25 des Anhangs der 4. BImSchV

- Ammoniakkälteanlagen mit einem Füllgewicht vom mehr als 3.000 kg  Ammoniak sind sachverständigenprüfpflichtig.

- Ammoniakkälteanlagen mit einem Füllgewicht unter 3.000 kg, die als Nebenanlage einer genehmigungspflichtigen Anlage betrieben werden, sind sachverständigenprüfpflichtig.

- Werden mehrere Ammoniakkälteanlagen auf dem selben Gelände betrieben und dienen dem gleichen Zweck, sind diese, sofern sie in der Summe der Kältemittelfüllungen über 3.000 kg Ammoniak enthalten, sachverständigenprüfplichtig.

 

wiederkehrende Prüfung

- Ammoniakkälteanlagen mit einem Füllgewicht von mehr als 3.000 kg Ammoniak sind wiederkehrend einer Sachverständigenprüfung zu unterziehen.

- Das Intervall für die wiederkehrende Prüfung beträgt üblicherweise 5 Jahre.

- Ammoniakkälteanlagen mit einem Füllgewicht unter 3.000 kg die als Nebenanlage einer genehmigungspflichtigen Anlage betrieben werden sind wiederkehrend einer Sachverständigenprüfung zu unterziehen. 

- Werden mehrere Ammoniakkälteanlagen auf dem selben Gelände betrieben und dienen dem gleichen Zweck, sind diese, sofern sie in der Summe der Kältemittelfüllungen über 3.000 kg Ammoniak enthalten, widerkehrend einer Sachverständigenprüfung zu unterziehen.

 

Erstellen von Ausbreitungsberechnungen gemäß TRAS 110

  Es wird empfohlen die TRAS 110 auch auf Kälteanlagen ab 300kg Gesamtfüllmenge anzuwenden, wenn die Kälteanlage in der Nähe von Schutzobjekten betrieben wird. Schutzobjekte im Sinne der TRAS 110 sind u.a. Gebäude zum Aufenthalt von Personen, Versammlungsstätten im Freien, Straßen und schutzwürdige Gebiete.

Zu den Anforderungen der TRAS 110 gehört die Durchführung einer Ausbreitungsberechnung, bei der gefährdete Bereiche ermittelt und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden genannt werden.

Gerne führen wir die Ausbereitungsberechnung gemäß der aktuellen TRAS 110 für Sie durch.

 

Kältelehrgänge Bremerhaven

Unsere Lehrgänge richten sich an Einsteiger, Anlagenbetreiber und Anlagenbauer.  Wir bieten anerkannte Zertifizierungen im Bereich NH

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