Gesetze und Verordnungen
10. Januar 2018

Dichtheitskontrolle für Kälteanlagen

Dichtheitskontrollen für Kälteanlagen mit fluorierten Kältemitteln

Dichtheitskontrollen bezüglich EU Verordnung Nr. 517/2014 des europäischen Parlaments und des Rates

Die Betreiber von Kälteanlagen, die fluorierte Kältemittel von mehr als 5t CO2-Äquivalent oder mehr enthalten, müssen sicherstellen, dass die Kälteanlage regelmäßig auf Undichtigkeiten kontrolliert wird. 

Hermetisch geschlossene Einrichtungen ( wie z.B. steckfertige Kühlmöbel oder Kühlschränke ), die fluorierte Kältemittel mit einer Menge von weniger als 10t CO2-Äquivalent enthalten, sind von dieser Regelung ausgeschlossen, wenn diese Geräte als hermetisch geschlossen gekennzeichnet sind.

 

Welche Kälteanlagen sind betroffen:

  • ortsfeste Kälteanlagen
  • ortsfeste Klimaanlagen
  • ortsfeste Wärmepumpen
  • Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und -Anhänger

 

Welche Intervalle müssen für die Dichtheitskontrollen eingehalten werden?

Dichtheitskontrolle für Kälteanlagen

 

Leckage Erkennungssystem

Betreiber von ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, die fluorierte Kältemittel in einer Menge von 500t CO2-Äquivalent oder mehr enthalten, müssen sicherstellen, dass die Anlage mit einem Leckage Erkennungssystem ausgestattet ist, das den Betreiber oder das Wartungsunternehmen bei jeder Leckage warnt. 

Diese Leckage Erkennungssysteme müssen, um die ordnungsgemäße Funktion zu gewährleisten, mindestens einmal alle 12 Monate kontrolliert werden. 

 

Führung von Aufzeichnungen (Anlagen Logbuch)

Betreiber von Kälteanlagen für die lt. Füllmenge eine Dichtheitskontrolle vorgeschrieben ist, müssen über jede einzelne Kälteanlage Aufzeichnungen ( Anlagen Logbuch ) führen die folgende Angeben enthalten:

 

Anlagen Logbuch
Inhaltsverzeichnis

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