Gesetze und Verordnungen
11. Januar 2018

CO2 Äquivalent

Für fluorierte Kältemittel

Begriffserklärung CO2 Äquivalent für fluorierte Kältemittel gemäß EU Verordnung Nr.517/2014 des europäischen Parlaments und des Rates

 

"Tonnen CO2 Äquivalen" ist die Menge an Kältemittel, ausgedrückt als Produkt aus der Masse (Anlagenfüllmenge) in Tonnen [t] und ihrem Treibhauspotenzial (GWP)

 

Beispiel zur Berechnung

Kältemittel HFKW R134a mit einm GWP Wert von 1430

Anlagenfüllmenge der Kälteanlage = 0,09t (90kg) 

 

  • CO2-Äquivalent = GWP x Kältemittel Füllmenge
  • CO2-Äquivalent = 1430 x 0,09t 
  • CO2-Äquivalent = 128,7t

 

Das CO2-Äquivalent einer z.B. durchschnittlichen Supermarkt Kälteanlage liegt somit bei 128t.

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